REGELN FÜR DIE REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“ FÜR NUTZER – JURISTISCHE PERSONEN
1. DER ANBIETER DER GEMEINSAMEN NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“Gesellschaft: Avant Car GmbH
Hauptsitz: Pernhartgasse 8/3/24, 9020 Klagenfurt, Österreich,
Telefonzentrale: 0+43 800 400 247 (ganzjährig täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr)
E-Mail-Adresse: support@avant2go.at
Homepage: https://avant2go.at
BANKKONTO: AT92 1700 0001 0601 7409 bei der BKS Bank AG
Firmenbuchnummer: 595024k
MwSt.-ID-Nummer: ATU79053248
2. VERWENDUNG UND BEDEUTUNG VON BEGRIFFEN
2.1. Personenbezogene Begriffe in diesen Registrierungsregeln (die Regeln) werden in der maskulinen grammatikalischen Form angegeben und gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.
2.2. Im Rahmen dieser Regeln haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:
Der Anbieter Avant Car oder Avant Car GmbH ist der Anbieter der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“.
Gemeinsame Nutzung oder gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ ist die kurzfristige Self-Service-Vermietung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ an vordefinierten Standorten (Haltepunkten), 24 Stunden am Tag, jeden Tag im Jahr.
Das System „Avant2Go“ ist eine sinnvoll zusammenhängende Gesamtheit aus den Vertragsunterlagen, der mobilen App „Avant2Go“ (App) und anderen Unterlagen des Anbieters Avant Car, die es dem Nutzer ermöglicht, die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ auf dem Gebiet der Republik Österreich zu nutzen.
Die Registrierung im System „Avant2Go“ ist ein vierstufiger Prozess. Der Nutzer darf die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ erst nach erfolgreicher Registrierung des Mitgliedes/Nutzers im System „Avant2Go“ nutzen.
Die Aktivierung des Nutzers im System „Avant2Go“ oder die Aktivierung der App ist der letzte Schritt im Registrierungsprozess des Systems „Avant2Go“, nach dem der Nutzer die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ nutzen kann.
Die App oder die mobile App „Avant2Go“ ist eine App, über die das System „Avant2Go“ läuft.
Die Vertragsunterlagen umfassen den Mitgliedschaftsvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisliste, eine Liste der Haltepunkte und die vorliegenden Regeln. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vorliegenden Regeln sind jederzeit in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar, die auch eine Liste der Haltepunkte und Preise der gemeinsamen Nutzung enthält.
Sonstige Unterlagen sind häufig gestellte Fragen (FAQ), Datenschutzbestimmungen und andere relevante Anweisungen, Empfehlungen und Informationen des Anbieters Avant Car. Die sonstigen Unterlagen des Anbieters Avant Car in der jeweils gültigen Fassung sind auf der Website https://avant2go.at verfügbar, und die Datenschutzbestimmungen sind auch in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar.
Ein Haltepunkt oder „Avant2Go“-Haltepunkt ist eine Stelle, an der ein Elektrofahrzeug „Avant2Go“ zur gemeinsamen Nutzung abgeholt werden kann und an der ein Elektrofahrzeug „Avant2Go“ nach der gemeinsamen Nutzung zurückgegeben werden kann. Die aktualisierte Liste der Haltepunkte wird auf der Website https://avant2go.at und in der mobilen App „Avant2Go“ veröffentlicht.
Mitgliedschaftsvertrag oder Mitgliedschaftsvertrag über die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ ist der Vertrag samt allen Änderungen, in dem die Rechte und Pflichten des Mitglieds, des Nutzers und des Zahlers der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ vor dem Abschluss der Anmeldung des Nutzers im System „Avant2Go“ festgelegt sind.
Ein Mitglied ist eine juristische Person, die den Mitgliedschaftsvertrag über die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ abschließt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ sowie andere Bestimmungen des Systems „Avant2Go“ akzeptiert hat. Eine juristische Person ist jedes registrierte Subjekt (Einzelunternehmer, GmbH, AG, KG, OG, GmbH & Co KG, ausländische Niederlassung, Stiftung, Verein, Gen.m.b.H, ...).
Erstnutzer oder Nutzer, wenn nicht ausdrücklich angegeben, dass es sich um den Erstnutzer handelt, ist eine natürliche Person, die berechtigt ist, ein Elektrofahrzeug „Avant2Go“ auf der Grundlage eines Mitgliedschaftsvertrages zu nutzen. Der Erstnutzer ist der gesetzliche Vertreter des Mitglieds.
Zweitnutzer oder Nutzer, wenn nicht ausdrücklich angegeben, dass es sich um einen Zweitnutzer handelt, ist jede andere natürliche Person, die nicht der Erstnutzer ist und die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ gemeinsam nutzt und die in einem Anhang zum Mitgliedschaftsvertrag namentlich genannt wird.
Der Zahler ist die Person, die sich verpflichtet, die Gebühren für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und alle anderen Kosten, die sich aus der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ durch den Nutzer ergeben, zu zahlen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ sind die Regeln für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“, die zusätzlich zum Mitgliedschaftsvertrag und den sonstigen Vertragsunterlagen (diese Regeln, die Preisliste und die Liste der Haltestellen) gelten.
Die Preisliste ist ein einseitiges Dokument des Anbieters Avant Car, das von Zeit zu Zeit überarbeitet wird und in dem die Höhe der Gebühren und anderen Kosten für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und das Angebot periodisch angebotener Aktionspakete darlegt werden. Alle Preise enthalten 20% Mehrwertsteuer.
Die Telefonzentrale bietet den Nutzern operative Unterstützung 24 Stunden am Tag, an jedem Tag des Jahres (24/7).
3. VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“
3.1. Der Nutzer darf die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers im System „Avant2Go“ nutzen. Der Registrierungsprozess für das System „Avant2Go“ umfasst die folgenden Schritte, die nachfolgend näher erläutert werden:
Schritt 1: kostenloses Herunterladen der mobilen App „Avant2Go“ auf das Smartphone des Nutzers, der die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ nutzen wird.
Schritt 2: Unterzeichnung des „Avant2Go“-Mitgliedschaftsvertrages und Bestätigung des Vertrages und anderer Dokumente.
Schritt 3: Teilnahme an der speziellen Fahrschulung für die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“.
Schritt 4: Erstellung eines Benutzerkontos, Anmeldung im System „Avant2Go“.
Schritt 5: Abschluss der Registrierung im System „Avant2Go“ durch Aktivierung des Benutzerkontos „Avant2Go“.
3.2. Der Anbieter Avant Car empfiehlt dem Nutzer, vor der Anmeldung im System „Avant2Go“ die Verfügbarkeit des Dienstes der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ an seinem Aufenthaltsort zu prüfen, indem er die Liste der Haltepunkte abfragt, die in der mobilen App „Avant2Go“ und auf der Website https://avant2go.at veröffentlicht ist.
4. SCHRITT 1: HERUNTERLADEN DER MOBILEN APP „Avant2Go“
4.1. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regeln läuft die mobile App „Avant2Go“ auf iOS (Version mindestens 15.0) und Android (Version mindestens 9.0) und wird mit neuen Versionen aktualisiert, was gleichzeitig eine Erhöhung der Mindestanforderungen an die Software des Betriebssystems zur Folge hat. Das Smartphone, auf dem die App installiert ist, die entsprechende Betriebsumgebung, in der die App läuft, und eine funktionierende Internetverbindung (LTE/4G empfohlen) sind vom Mitglied/Nutzer bereitzustellen.
4.2. Die App ist frei verfügbar und kann im „Apple Store“ und in „Google Play“ heruntergeladen werden.
4.3. Standardmäßig lädt der Nutzer die App kostenlos auf sein Mobiltelefon mit dem entsprechenden Betriebssystem aus dem „Apple Store“ oder aus „Google Play“ herunter. Der Anbieter Avant Car überlässt dem Nutzer die mobile App „Avant2Go“ zur Nutzung ohne zusätzliche Entschädigung oder Gebühr, wobei die Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Nutzung der App die alleinigen Kosten des Mitgliedes/Nutzers gemäß der Preisliste seines Mobilfunkbetreibers sind.
5. SCHRITT 2: UNTERZEICHNUNG DES MITGLIEDSCHAFTSVERTRAGES
5.1. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages erklärt das Mitglied bzw. sein gesetzlicher Vertreter ausdrücklich, dass es die Vertragsunterlagen (Mitgliedschaftsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“, Preisliste, Liste der Haltepunkte und diese Regeln) akzeptiert und mit ihnen vertraut ist. Es bestätigt ferner, dass es mit dem Inhalt der sonstigen Unterlagen (Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs), Datenschutzbestimmungen und sonstige relevante Anweisungen, Empfehlungen und Informationen des Anbieters Avant Car) vertraut ist und sie akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorliegenden Regeln und die Datenschutzbestimmungen sind in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar, die auch die Liste der Haltepunkte und die Preise für die gemeinsame Nutzung enthält.
5.2. Bei Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages muss der Erstnutzer, d. h. das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter, dem Anbieter Avant Car seinen gültigen Führerschein zur Einsicht und zur Anfertigung einer elektronischen Kopie vorlegen. Alternativ kann das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter ein Foto der Vorder- und Rückseite des Führerscheins aufnehmen und es direkt in die App hochladen, wenn die mobile App „Avant2Go“ dies erlaubt. Wenn es mehrere Nutzer gibt, die die Fahrzeuge „Avant2Go“ zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages im Rahmen der gemeinsamen Nutzung nutzen, ist die persönliche Anwesenheit jedes anderen Nutzers zum Zweck der Unterzeichnung der Zustimmung (Dokument: Ernennung eines Nutzers) und die Vorlage eines gültigen Führerscheins erforderlich. Alternativ kann das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter ein Foto der Vorder- und Rückseite des Führerscheins und ein Foto von sich selbst („Selfie“) aufnehmen und es direkt in die App hochladen, wenn die mobile App „Avant2Go“ dies erlaubt. Wenn das Mitglied nachträglich, d. h. nach Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages, einen weiteren Nutzer hinzufügt, ist das Mitglied mit Unterzeichnung der Einverständniserklärung zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (Dokument: Ernennung eines Nutzers). Dies erfordert neben der Anwesenheit des Mitglieds oder seines gesetzlichen Vertreters auch die Anwesenheit des zweiten Nutzers und die Vorlage seines Führerscheins, wobei der zweite Nutzer, sofern die mobile App „Avant2Go“ dies zulässt, alternativ ein Foto seines Führerscheins und ein von ihm selbst aufgenommenes Bild („Selfie“) direkt in die App hochladen kann.
6. SCHRITT 3: „Avant2Go“-SCHULUNG
6.1. Die spezielle Fahrschulung im Umgang mit den Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ vermittelt Ihnen Kenntnisse über die Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und die „Avant2Go“-Nutzererfahrung.
6.2. Die speziellen Fahrschulungen werden in der Regel am Sitz des Mitglieds als Gruppen- oder Einzelunterricht angeboten.
7. SCHRITT 4: ANMELDUNG IM SYSTEM „Avant2Go“
7.1. Ein Mitglied bzw. eine juristische Person (oder deren gesetzlicher Vertreter), das bzw. die sich im System „Avant2Go“ anmelden möchte, muss ein Konto erstellen und sich persönlich im System „Avant2Go“ anmelden.
7.2. Der Erstnutzer erstellt ein Nutzerkonto, indem er die in der App angeforderten personenbezogenen Daten eingibt und selbstständig ein persönliches Passwort oder einen Authentifizierungscode wählt, der aus einer Zeichenfolge von mindestens acht (8) Zeichen (Zahlen und Buchstaben, außer postalveolaren Frikativen) bestehen muss. Das gewählte Passwort ist verschlüsselt und nur für den Nutzer sichtbar; der Anbieter Avant Car hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu diesem Passwort. Der Nutzer aktiviert die mobile App „Avant2Go“ mit dem gewählten persönlichen Passwort. Der Nutzer muss das persönliche Passwort geheim halten und darf es nicht an andere Personen weitergeben oder übertragen.
7.3. Die grundlegenden Bedingungen für das Mitglied/den Nutzer sind:
Das Mitglied hat seinen Hauptsitz oder eine Niederlassung in der Republik Österreich.
Jeder Nutzer eines Mitglieds ist über 20 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins.
Das Mitglied/Zahler hat ein Konto/Bankkonto in der Republik Österreich für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrages.
Das Mitglied/der Nutzer/der Zahler – eine juristische Person –befindet sich nicht in einem Insolvenzverfahren, hat kein gesperrtes Bankkonto und hat keine ausstehenden fälligen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter Avant Car oder gegenüber Unternehmen, die nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs mit dem Anbieter Avant Car verbunden sind oder an denen der Anbieter Avant Car beteiligt ist.
7.4. Um eine erfolgreiche Anmeldung zu ermöglichen, muss das Mitglied Folgendes angeben:
Unternehmensangaben: Firma, Sitz und Geschäftsadresse, Firmenbuchnummer, Steuernummer,
Angaben zum gesetzlichen Vertreter des Mitglieds: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
Angaben zum Zahlungsmittel: Angaben zur Bank, bei der das Konto eröffnet wurde, einschließlich IBAN- und SWIFT-Nummern, die Nummer des Bankkontos, das Datum der Eröffnung des Kontos,
Angaben zu allen Personen (gesetzliche Vertreter und Angestellte), die die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ im Namen des Mitglieds gemeinsam nutzen werden, mit persönlichen Daten: Vor- und Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum, Steuernummer, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Angaben zum gültigen Führerschein (Scan, Nummer, Land, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum),
Zahlung des ersten Kaufs (Anmeldegebühr oder ausgewähltes Werbepaket),
geeignete Sicherheiten (Kaution, Kreditkarte, Wechsel, Bürgschaft, Kreditwürdigkeit des Unternehmens usw.), wie in der Mitgliedschaftsvereinbarung vereinbart.
7.5. Der Nutzer/Zahler kann den ersten Kauf, d. h. die Anmeldegebühr oder das ausgewählte Paket, wie folgt bezahlen:
in der Regel auf das Transaktionskonto des Anbieters:
Avant Car GmbH, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Pernhartgasse 8/3/24, Bankkontonummer AT92 1700 0001 0601 7409 bei der BKS Bank AG
Zahlungszweckcode SUPP,
die Referenznummer erhält das Mitglied bei der Anmeldung oder in der Bestätigungs-E-Mail nach der Anmeldung.
8. SCHRITT 5: ABSCHLUSS DER REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“
8.1. Die Registrierung im System „Avant2Go“ wird durch die Aktivierung des Nutzers für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ für die geschäftliche Nutzung abgeschlossen.
8.2. Bei der Registrierung im System „Avant2Go“ muss jeder von einem Mitglied benannte Nutzer gemäß den Bestimmungen in Punkt 7.2. vorgehen.
8.3. Nach der Aktivierung kann der Nutzer beginnen, die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ für geschäftliche Zwecke gemeinsam zu nutzen.
8.4. Die mobile App „Avant2Go“ ist der Schlüssel zur gesamten gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und wird für folgende Zwecke verwendet:
Reservierung eines Elektrofahrzeuges „Avant2Go“,
Abschluss des Vertrages über die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“,
Aufschließen und Zuschließen des Fahrzeugs,
Beendigung der gemeinsamen Nutzung des Elektrofahrzeuges „Avant2Go“,
Planung der Abholung und Rückgabe des Elektrofahrzeuges „Avant2Go“,
Feststellung oder Bestätigung anderer relevanter Tatsachen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung der Fahrzeuge, wie sie im Mitgliedschaftsvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt sind.
9. ABLEHNUNG DER ANMELDUNG ODER REGISTRIERUNG EINES MITGLIEDS /NUTZERS
9.1. Der Anbieter Avant Car überprüft alle Informationen, die das Mitglied/der Nutzer während der Anmeldung angegeben hat, und bestätigt oder lehnt die Anmeldung ab.
9.2. Der Anbieter Avant Car kann die Anmeldung des Erstnutzers und anderer Nutzer jederzeit während des Anmeldevorgangs für das System „Avant2Go“ ablehnen, auch nach Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages, wobei die Gründe für die Ablehnung wie folgt sein können:
Nichteinhaltung der grundlegenden Bedingungen des Mitglieds/Nutzers/Zahlers im Sinne von Punkt 7.3 der vorliegenden Regeln oder
Nichtzahlung der Anmeldegebühr oder Nichtkauf des gewählten Werbepakets oder
für das Mitglied oder den einzelnen Nutzer: unvollständige und/oder offensichtlich unrichtige oder unwahre Angaben oder Diskrepanz zwischen den vom Nutzer zum Zeitpunkt der Registrierung gemachten Angaben und den Angaben in den eingereichten Dokumenten; oder
das Mitglied/der Zahler weigert sich, die Autorisierung für den Geldtransfer (Sicherheitskaution) zu erteilen oder ein anderes Sicherheitsinstrument zur Verfügung zu stellen, oder
für einzelne Nutzer: Das Formular „Ernennung eines Nutzers“ ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt oder unterzeichnet, oder
das Mitglied hat ausstehende Verpflichtungen gegenüber Unternehmen, die nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts mit dem Anbieter Avant Car verbunden sind oder an denen der Anbieter Avant Car beteiligt ist, oder
andere Gründe, die nach interner Prüfung des Mitglieds/Nutzers und nach alleinigem Ermessen des Anbieters Avant Car den Abschluss eines Vertragsverhältnisses erschweren oder unmöglich machen.
9.3. Im Falle einer Ablehnung der Anmeldung eines Mitglieds oder eines einzelnen Nutzers verpflichtet sich der Anbieter Avant Car in keiner Weise gegenüber dem Mitglied/Nutzer und ist nicht verpflichtet, eine Erklärung oder einen Grund für die Ablehnung zu nennen.
9.4. Der Anbieter Avant Car erstattet dem Mitglied alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Datum der Ablehnung, wobei sich der Anbieter Avant Car das Recht vorbehält, die bereits geleistete Zahlung in Höhe der Verwaltungsgebühr des Anbieters Avant Car für die Bearbeitung der abgelehnten Mitgliederregistrierung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car einzubehalten.
9.5. Der Anbieter Avant Car wird dem Mitglied die Bestätigung oder Ablehnung an die vom Mitglied bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermitteln. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unrichtigkeit der E-Mail-Adresse (Fehler im Datensatz, abgelehnte E-Mails usw.).
10. GEMEINSAME NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“
10.1. Der Anbieter Avant Car ermöglicht dem Mitglied/Nutzer die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ unter den Bedingungen des Mitgliedschaftsvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen eine Vergütung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car, nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung des Mitglieds im System „Avant2Go“ (Schritte 1 - 5).
10.2. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unmöglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge des Typs „Avant2Go“ aufgrund:
der fehlgeschlagenen Registrierung des Nutzers im System „Avant2Go“,
der nicht funktionierenden mobilen App „Avant2Go“,
der Nichtverfügbarkeit der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ an den gewählten Haltepunkten,
der Nichtverwendbarkeit des Elektrofahrzeugs „Avant2Go“ aufgrund eines niedrigen Batteriestands, einer Beschädigung, einer Panne, eines Diebstahls oder aus anderen Gründen, die die gemeinsame Nutzung des Elektrofahrzeugs „Avant2Go“ verhindern,
einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der gemeinsamen Nutzung aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertragsunterlagen, aus anderen Gründen oder aufgrund von Ereignissen, auf die der Anbieter Avant Car keinen Einfluss hat.
11. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
10.1. Der Anbieter Avant Car verpflichtet sich, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und anderen geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten, alle personenbezogenen Daten von Nutzern, die er von ihnen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag und den anderen Unterlagen erhalten hat, vertraulich und ausschließlich im Rahmen der Ermächtigung und in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den sie erhalten wurden, zu verarbeiten und zu behandeln:
die erhaltenen personenbezogenen Daten durch die Einhaltung organisatorischer, technischer und logisch-technischer Verfahren und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zur Verhinderung einer versehentlichen oder vorsätzlichen unbefugten Löschung von Daten, ihrer Änderung oder ihres Verlusts sowie einer unbefugten Verarbeitung dieser Daten zu schützen, und zwar durch: geschützte Räumlichkeiten, Ausrüstung und Systemsoftware, geschützte Anwendungssoftware, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet wird,
den Zugriff unbefugter Personen während der Übermittlung personenbezogener Daten, einschließlich der Übermittlung über Telekommunikationsmittel und -netze, zu verhindern, ein wirksames Mittel zur Sperrung, Vernichtung, Löschung oder Anonymisierung personenbezogener Daten bereitzustellen und eine nachträgliche Identifizierung zu ermöglichen, wann und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verwendet oder anderweitig verarbeitet wurden, und zwar für den Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert sind,
die Räumlichkeiten, in denen sich Träger personenbezogener Daten befinden, durch organisatorische und physische oder technische Maßnahmen zu schützen, um Unbefugten den Zugang zu personenbezogenen Daten zu verwehren, alle nach Beendigung der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung erworbenen personenbezogenen Daten unverzüglich zu vernichten oder gegebenenfalls zu anonymisieren, und zwar nach Ablauf des Zeitraums, der ihre Aufbewahrung erfordert oder rechtfertigt,
den Nutzer, von dem die personenbezogenen Daten erhalten wurden, über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Ausübung seiner gesetzlichen Rechte in Bezug auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu informieren, wie in der Datenschutzrichtlinie dargelegt.
10.2. Der Anbieter Avant Car wird die gesammelten personenbezogenen Daten des Nutzers, der auch die Dienste eines mit dem Anbieter Avant Car verbundenen Unternehmens nutzt, an dieses verbundene Unternehmen weitergeben. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses übermittelt, in erster Linie zum Zweck der Identifizierung des Kunden und der Feststellung, ob der Nutzer alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der verbundenen Unternehmen erfüllt und alle ausstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter Avant Car beglichen hat, wobei der Anbieter Avant Car die personenbezogenen Daten nur insoweit an die verbundenen Unternehmen übermittelt, als es für diesen Zweck erforderlich ist.
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Diese Regeln treten innerhalb von 15 Tagen (um 00:00 Uhr) ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und nach der Benachrichtigung des Erstnutzers per E-Mail in Kraft.
Änderungen und Ergänzungen dieser Regeln treten innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und nach der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft, wobei der Nutzer über seine Rechte im Falle einer Nichtübereinstimmung mit den Änderungen informiert wird, wobei diese Regeln zur Regelung von Verfahren dienen, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen und Ergänzungen eingeleitet wurden.
Avant Car GmbH
Klagenfurt, am 03. 01. 2024