Nutzungsrichtlinien für die Registrierung im System „Avant2Go“ für Nutzer - Juristische Personen

RICHTLINIEN FÜR DIE REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“ FÜR NUTZER – JURISTISCHE PERSONEN

1. DER ANBIETER DER GEMEINSAMEN NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“Gesellschaft: Avant Car GmbH
Hauptsitz:  Pernhartgasse 8/3/24, 9020 Klagenfurt, Österreich
TELEFONZENTRALE: 0800 400 247 (ganzjährig täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr)
E-Mail-Adresse: support@avant2go.at
Homepage: https://avant2go.at
BANKKONTO: AT92 1700 0001 0601 7409 bei der BKS Bank AG
Registrierungsnummer: 595024k
MwSt.-ID-Nummer: ATU79053248

2. VERWENDUNG UND BEDEUTUNG VON BEGRIFFEN

2.1. Personenbezogene Begriffe in diesen Registrierungsregeln (die Regeln) werden in der maskulinen grammatikalischen Form angegeben und gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.

2.2. Im Rahmen dieser Regeln haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:

3. VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“

3.1. Der Nutzer darf die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers im System „Avant2Go“ nutzen. Der Registrierungsprozess für das System „Avant2Go“ umfasst die folgenden Schritte, die nachfolgend näher erläutert werden:

3.2. Der Anbieter Avant Car empfehlt dem Nutzer, vor der Anmeldung im System „Avant2Go“ die Verfügbarkeit des Dienstes der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ in seinem Wohnort zu prüfen, indem er die Liste der Haltepunkte abfragt, die in der mobilen App „Avant2Go“ und auf der Website https://avant2go.at veröffentlicht ist.

4. SCHRITT 1: HERUNTERLADEN DER MOBILEN APP „Avant2Go“

4.1. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regeln läuft die mobile App „Avant2Go“ auf iOS (Version mindestens 15.0) und Android (Version mindestens 9.0) und wird mit neuen Versionen aktualisiert, was gleichzeitig eine Erhöhung der Mindestanforderungen an die Software des Betriebssystems zur Folge hat. Das Smartphone, auf dem die App installiert ist, die entsprechende Betriebsumgebung, in der die App läuft, und eine funktionierende Internetverbindung (LTE/4G empfohlen) sind vom Mitglied/Nutzer bereitzustellen.

4.2. Die App ist frei verfügbar und kann im „Apple Store“ und in „Google Play“ heruntergeladen werden.

4.3. Standardmäßig lädt der Nutzer die App kostenlos auf sein Mobiltelefon mit dem entsprechenden Betriebssystem aus dem „Apple Store“ oder aus „Google Play“ herunter. Der Anbieter Avant Car überlässt dem Nutzer die mobile App „Avant2Go“ zur Nutzung ohne zusätzliche Entschädigung oder Gebühr, wobei die Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Nutzung der App die alleinigen Kosten des Mitgliedes/Nutzers gemäß der Preisliste seines Mobilfunkbetreibers sind.

5. SCHRITT 2: UNTERZEICHNUNG DES MITGLIEDSCHAFTSVERTRAGES

5.1. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages erklärt das Mitglied bzw. sein gesetzlicher Vertreter ausdrücklich, dass es die Vertragsunterlagen (Mitgliedschaftsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“, Preisliste, Liste der Haltepunkte und diese Regeln) akzeptiert und mit ihnen vertraut ist. Es bestätigt ferner, dass es mit dem Inhalt der sonstigen Unterlagen (Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs), Datenschutzbestimmungen und sonstige relevante Anweisungen, Empfehlungen und Informationen des Anbieters Avant Car) vertraut ist und sie akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorliegenden Regeln und die Datenschutzbestimmungen sind in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar, die auch die Liste der Haltepunkte und die Preise für die gemeinsame Nutzung enthält.

5.2. Bei Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages muss der Erstnutzer, d. h. das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter, dem Anbieter Avant Car seinen gültigen Führerschein zur Einsicht und zur Anfertigung einer elektronischen Kopie vorlegen. Alternativ kann das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter ein Foto der Vorder- und Rückseite des Führerscheins aufnehmen und es direkt in die App hochladen, wenn die mobile App „Avant2Go“ dies erlaubt. Wenn es mehrere Nutzer gibt, die die Fahrzeuge „Avant2Go“ zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages im Rahmen der gemeinsamen Nutzung nutzen, ist die persönliche Anwesenheit jedes anderen Nutzers zum Zweck der Unterzeichnung der Zustimmung (Dokument: Ernennung eines Nutzers) und die Vorlage eines gültigen Führerscheins erforderlich. Alternativ kann das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter ein Foto der Vorder- und Rückseite des Führerscheins oder ein Foto von sich selbst („Selfie“) aufnehmen und es direkt in die App hochladen, wenn die mobile App „Avant2Go“ dies erlaubt. Wenn das Mitglied nachträglich, d. h. nach Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages, einen weiteren Nutzer hinzufügt, ist das Mitglied mit Unterzeichnung der Einverständniserklärung zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (Dokument: Ernennung eines Nutzers). Dies erfordert neben der Anwesenheit des Mitglieds oder seines gesetzlichen Vertreters auch die Anwesenheit des zweiten Nutzers und die Vorlage seines Führerscheins, wobei der zweite Nutzer, sofern die mobile App „Avant2Go“ dies zulässt, alternativ ein Foto seines Führerscheins und ein von ihm selbst aufgenommenes Bild („Selfie“) direkt in die App hochladen kann.

6. SCHRITT 3: „Avant2Go“-SCHULUNG

6.1. Die spezielle Fahrschulung im Umgang mit den Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ vermittelt Ihnen Kenntnisse über die Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und die „Avant2Go“-Nutzererfahrung.

6.2. Die speziellen Fahrschulungen werden in der Regel am Sitz des Mitglieds als Gruppen- oder Einzelunterricht angeboten.

7. SCHRITT 4: ANMELDUNG IM SYSTEM „Avant2Go“

7.1. Ein Mitglied bzw. eine juristische Person (oder deren gesetzlicher Vertreter), das bzw. die sich im System „Avant2Go“ anmelden möchte, muss ein Konto erstellen und sich persönlich im System „Avant2Go“ anmelden.

7.2. Der Erstnutzer erstellt ein Nutzerkonto, indem er die in der App angeforderten personenbezogenen Daten eingibt und selbstständig ein persönliches Passwort oder einen Authentifizierungscode wählt, der aus einer Zeichenfolge von mindestens acht (8) Zeichen (Zahlen und Buchstaben, außer postalveolaren Frikativen) bestehen muss. Das gewählte Passwort ist verschlüsselt und nur für den Nutzer sichtbar; der Anbieter Avant Car hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu diesem Passwort. Der Nutzer aktiviert die mobile App „Avant2Go“ mit dem gewählten persönlichen Passwort. Der Nutzer muss das persönliche Passwort geheim halten und darf es nicht an andere Personen weitergeben oder übertragen.

7.3. Die grundlegenden Bedingungen für das Mitglied/den Nutzer sind:

7.4. Um eine erfolgreiche Anmeldung zu ermöglichen, muss das Mitglied Folgendes angeben:

7.5. Der Nutzer/Zahler kann den ersten Kauf, d. h. die Anmeldegebühr oder das ausgewählte Paket, wie folgt bezahlen:

8. SCHRITT 5: ABSCHLUSS DER REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“

8.1. Die Registrierung im System „Avant2Go“ wird durch die Aktivierung des Nutzers für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ für die geschäftliche Nutzung abgeschlossen.

8.2. Bei der Registrierung im System „Avant2Go“ muss jeder von einem Mitglied benannte Nutzer gemäß den Bestimmungen in Punkt 7.2. vorgehen.

8.3. Nach der Aktivierung kann der Nutzer beginnen, die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ für geschäftliche Zwecke gemeinsam zu nutzen.

8.4. Die mobile App „Avant2Go“ ist der Schlüssel zur gesamten gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und wird für folgende Zwecke verwendet:

9. ABLEHNUNG DER ANMELDUNG ODER REGISTRIERUNG EINES MITGLIEDS /NUTZERS

9.1. Der Anbieter Avant Car überprüft alle Informationen, die das Mitglied/der Nutzer während der Anmeldung angegeben hat, und bestätigt oder lehnt die Anmeldung ab.

9.2. Der Anbieter Avant Car kann die Anmeldung des Erstnutzers und anderer Nutzer jederzeit während des Anmeldevorgangs für das System „Avant2Go“ ablehnen, auch nach Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages, wobei die Gründe für die Ablehnung wie folgt sein können:

9.3. Im Falle einer Ablehnung der Anmeldung eines Mitglieds oder eines einzelnen Nutzers verpflichtet sich der Anbieter Avant Car in keiner Weise gegenüber dem Mitglied/Nutzer und ist nicht verpflichtet, eine Erklärung oder einen Grund für die Ablehnung zu nennen.

9.4. Der Anbieter Avant Car erstattet dem Mitglied alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Datum der Ablehnung, wobei sich der Anbieter Avant Car das Recht vorbehält, die bereits geleistete Zahlung in Höhe der Verwaltungsgebühr des Anbieters Avant Car für die Bearbeitung der abgelehnten Mitgliederregistrierung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car einzubehalten.

9.5. Der Anbieter Avant Car wird dem Mitglied die Bestätigung oder Ablehnung an die vom Mitglied bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermitteln. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unrichtigkeit der E-Mail-Adresse (Fehler im Datensatz, abgelehnte E-Mails usw.).

10. GEMEINSAME NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“

10.1. Der Anbieter Avant Car ermöglicht dem Mitglied/Nutzer die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ unter den Bedingungen des Mitgliedschaftsvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen eine Vergütung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car, nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung des Mitglieds im System „Avant2Go“ (Schritte 1 - 5).

10.2. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unmöglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge des Typs „Avant2Go“ aufgrund:

11. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

10.1. Der Anbieter Avant Car verpflichtet sich, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und anderen geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten, alle personenbezogenen Daten von Nutzern, die er von ihnen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag und den anderen Unterlagen erhalten hat, vertraulich und ausschließlich im Rahmen der Ermächtigung und in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den sie erhalten wurden, zu verarbeiten und zu behandeln:

10.2. Der Anbieter Avant Car wird die gesammelten personenbezogenen Daten des Nutzers, der auch die Dienste eines mit dem Anbieter Avant Car verbundenen Unternehmens nutzt, an dieses verbundene Unternehmen weitergeben. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses übermittelt, in erster Linie zum Zweck der Identifizierung des Kunden und der Feststellung, ob der Nutzer alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der verbundenen Unternehmen erfüllt und alle ausstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter Avant Car beglichen hat, wobei der Anbieter Avant Car die personenbezogenen Daten nur insoweit an die verbundenen Unternehmen übermittelt, als es für diesen Zweck erforderlich ist.

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Diese Regeln treten innerhalb von 15 Tagen (um 00:00 Uhr) ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und nach der Benachrichtigung des Erstnutzers per E-Mail in Kraft.

Änderungen und Ergänzungen dieser Regeln treten innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und nach der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft, wobei der Nutzer über seine Rechte im Falle einer Nichtübereinstimmung mit den Änderungen informiert wird, wobei diese Regeln zur Regelung von Verfahren dienen, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen und Ergänzungen eingeleitet wurden.

Avant Car GmbH

Klagenfurt, am 12. 12. 2023