REGELN FÜR DIE REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“ FÜR NUTZER – NATÜRLICHE PERSONEN
1. DER ANBIETER DER GEMEINSAMEN NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“
Gesellschaft: Avant Car GmbH
Hauptsitz: Pernhartgasse 8/3/24, 9020 Klagenfurt, Österreich
Telefonzentrale: +43 800 400 247 (ganzjährig täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr)
E-Mail: support@avant2go.at
Homepage: https://avant2go.at
BANKKONTO: AT921700000106017409 bei der BKS Bank AG
Firmenbuchnummer: 595024k
UID-Nummer: ATU 79053248
2. VERWENDUNG UND BEDEUTUNG VON BEGRIFFEN
2.1. Personenbezogene Begriffe in diesen Registrierungsregeln (die Regeln) werden in der maskulinen grammatikalischen Form angegeben und gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.
2.2. Im Rahmen dieser Regeln haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:
Der Anbieter Avant Car oder AVANT CAR GmbH ist der Anbieter der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“.
Gemeinsame Nutzung oder gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ ist die kurzfristige Self-Service-Vermietung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ an vordefinierten Standorten (Haltepunkten), 24 Stunden am Tag, jeden Tag im Jahr.
Das System „Avant2Go“ ist eine sinnvoll zusammenhängende Gesamtheit aus den Vertragsunterlagen, der mobilen App „Avant2Go“ und anderen Unterlagen des Anbieters Avant Car, die es dem Nutzer ermöglicht, die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ auf dem Gebiet der Republik Österreich zu nutzen.
Die Registrierung im System „Avant2Go“ ist ein vierstufiger Prozess. Der Nutzer darf die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ erst nach erfolgreicher Registrierung des Mitgliedes/Nutzers im System „Avant2Go“ nutzen.
Die Aktivierung des Nutzers im System „Avant2Go“ oder die Aktivierung der App ist der letzte Schritt im Registrierungsprozess des Systems „Avant2Go“, nach dem der Nutzer die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ nutzen kann.
Die App oder die mobile App „Avant2Go“ ist eine App, über die das System „Avant2Go“ läuft.
Die Vertragsunterlagen umfassen den Mitgliedschaftsvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisliste, eine Liste der Haltepunkte und die vorliegenden Regeln. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vorliegenden Regeln sind jederzeit in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar, die auch eine Liste der Haltepunkte und Preise der gemeinsamen Nutzung enthält.
Sonstige Unterlagen sind häufig gestellte Fragen (FAQ), Datenschutzbestimmungen und andere relevante Anweisungen, Empfehlungen und Informationen des Anbieters Avant Car. Die sonstigen Unterlagen des Anbieters Avant Car in der jeweils gültigen Fassung sind auf der Website https://avant2go.at verfügbar, und die Datenschutzbestimmungen sind auch in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar.
Ein Haltepunkt oder „Avant2Go“-Haltepunkt ist eine Stelle, an der ein Elektrofahrzeug „Avant2Go“ zur gemeinsamen Nutzung abgeholt werden kann und an der ein Elektrofahrzeug „Avant2Go“ nach der gemeinsamen Nutzung zurückgegeben werden kann. Die aktualisierte Liste der Haltepunkte wird auf der Website https://avant2go.at und in der mobilen App „Avant2Go“ veröffentlicht.
Mitgliedschaftsvertrag oder Mitgliedschaftsvertrag über die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ ist der Vertrag samt allen Änderungen, in dem die Rechte und Pflichten des Mitglieds, des Nutzers und des Zahlers der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ vor dem Abschluss der Anmeldung des Nutzers im System „Avant2Go“ festgelegt sind.
Ein Mitglied ist eine natürliche Person, die den Mitgliedschaftsvertrag über die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ abschließt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ sowie andere Bestimmungen des Systems „Avant2Go“ akzeptiert hat.
Ein Nutzer ist eine natürliche Person, die berechtigt ist, ein Elektrofahrzeug „Avant2Go“ auf der Grundlage eines Mitgliedschaftsvertrages zu nutzen.
Der Zahler ist die Person, die sich verpflichtet, die Gebühren für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und alle anderen Kosten, die sich aus der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ durch den Nutzer ergeben, zu zahlen. In der Regel ist der Zahler mit dem Mitglied identisch, außer in Fällen, in denen ein Dritter, der nicht das Mitglied/der Nutzer ist, die Zahlungsverpflichtungen in seinem Namen übernimmt (z. B. wenn das Mitglied/der Nutzer der Fahrer des Zahlers ist, der aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, ein Elektrofahrzeug zu fahren oder einen Führerschein zu erwerben, oder wenn der Zahler das Elternteil oder der Ehepartner oder der Arbeitgeber des Mitglieds/Nutzers ist oder wenn es andere triftige Gründe oder Hindernisse gibt).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ sind die Regeln für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“, die zusätzlich zum Mitgliedschaftsvertrag und den sonstigen Vertragsunterlagen (diese Regeln, die Preisliste und die Liste der Haltestellen) gelten.
Die Preisliste ist ein einseitiges Dokument des Anbieters Avant Car, das von Zeit zu Zeit überarbeitet wird und in dem die Höhe der Gebühren und anderen Kosten für die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und das Angebot periodisch angebotener Aktionspakete darlegt werden. Alle Preise enthalten 20 % Mehrwertsteuer.
Die Telefonzentrale bietet den Nutzern operative Unterstützung 24 Stunden am Tag, an jedem Tag des Jahres (24/7)
3. VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“
3.1. Der Nutzer darf die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ nach erfolgreicher Registrierung im System „Avant2Go“ nutzen. Der Registrierungsprozess für das System „Avant2Go“ umfasst die folgenden Schritte, die nachfolgend näher erläutert werden:
Schritt 1: kostenloses Herunterladen der mobilen App „Avant2Go“ auf das Smartphone des Mitgliedes/Nutzers,
Schritt 2: Erstellung eines Benutzerkontos, Anmeldung im System „Avant2Go“ und Zahlung der Anmeldegebühr oder Kauf eines der verfügbaren Pakete,
Schritt 3: Bereitstellung zusätzlicher Informationen, die zur Überprüfung der Identität des Nutzers und zur Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages über die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ sowie zur Bestätigung des Vertrages und der anderen Unterlagen erforderlich sind,
Schritt 4: Abschluss der Registrierung im System „Avant2Go“ durch Aktivierung des Benutzerkontos „Avant2Go“.
3.2. Der Anbieter Avant Car empfiehlt dem Mitglied/Nutzer, vor der Anmeldung im System „Avant2Go“ die Verfügbarkeit des Dienstes der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ an seinem Aufenthaltsort zu prüfen, indem er die Liste der Haltepunkte abfragt, die in der mobilen App „Avant2Go“ und auf der Website https://avant2go.si veröffentlicht ist.
3.3. Der Nutzer kann sich auch dem System „Avant2Go“ anschließen und Guthaben über einen autorisierten Vertragspartner oder Vertreter des Anbieters Avant Car erwerben. In diesem Fall muss der Nutzer den Registrierungsanweisungen auf der Website des Anbieters folgen, die Registrierungsgebühr bezahlen und ein Guthaben für Fahrten mit den Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ erwerben, den Mitgliedschaftsvertrag mit dem Anbieter Avant Car unterzeichnen bzw. abschließen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ sowie diese Registrierungsregeln akzeptieren. Unabhängig von der Art der Mitgliedschaft erfolgt die Nutzung der „Avant2Go“-Dienstleistungen über die mobile App „Avant2Go“, die der Nutzer vor der Nutzung der Dienste aktivieren muss (wie in Schritt 4 der vorliegenden Regeln beschrieben). Bestehende Nutzer können Guthaben über einen Vertreter erwerben. Der Vertreter kann dem Nutzer im Namen und im Auftrag des Anbieters Avant Car für jeden über die Website des Vertreters getätigten Erwerb einer Anmeldung oder eines Guthabens für das Fahren von „Avant2Go“-Elektrofahrzeugen eine Rechnung ausstellen. In diesem Fall erfolgt, die Abrechnung und Bezahlung gemäß den Bedingungen des Vertreters. Im Falle eines Zweifels darüber, ob die Rechnung von einem Vertreter ausgestellt wurde, kann der Nutzer den Anbieter Avant Car per E-Mail kontaktieren: support@avant2go.at.
4. SCHRITT 1: HERUNTERLADEN DER MOBILEN APP „Avant2Go“
4.1. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regeln läuft die mobile App „Avant2Go“ auf iOS (Version mindestens 15.0) und Android (Version mindestens 9.0) und wird mit neuen Versionen aktualisiert, was gleichzeitig eine Erhöhung der Mindestanforderungen an die Software des Betriebssystems zur Folge hat. Das Smartphone, auf dem die App installiert ist, die entsprechende Betriebsumgebung, in der die App läuft, und eine funktionierende Internetverbindung (LTE/4G empfohlen) sind vom Mitglied/Nutzer bereitzustellen.
4.2. Die App ist frei verfügbar und kann im „Apple Store“ und in „Google Play“ heruntergeladen werden.
4.3. Standardmäßig lädt der Nutzer die App kostenlos auf sein Mobiltelefon mit dem entsprechenden Betriebssystem aus dem „Apple Store“ oder aus „Google Play“ herunter. Der Anbieter Avant Car überlässt dem Nutzer die mobile App „Avant2Go“ zur Nutzung ohne zusätzliche Entschädigung oder Gebühr, wobei die Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Nutzung der App die alleinigen Kosten des Nutzers gemäß der Preisliste seines Mobilfunkbetreibers sind.
5. SCHRITT 2: ANMELDUNG IM SYSTEM „Avant2Go“
5.1. Ein Mitglied, das sich im System „Avant2Go“ anmelden möchte, muss ein Konto erstellen und sich persönlich im System „Avant2Go“ anmelden.
5.2. Bei der Anmeldung im System „Avant2Go“ gibt der Nutzer die in Punkt 5.4 dieser Regeln genannten personenbezogenen Daten ein und wählt selbstständig ein persönliches Passwort oder einen Authentifizierungscode, der aus einer Zeichenfolge von mindestens acht (8) Zeichen (Zahlen und Buchstaben, außer postalveolaren Frikativen) bestehen muss. Das gewählte Passwort ist verschlüsselt und nur für den Nutzer sichtbar; der Anbieter Avant Car hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu diesem Passwort. Der Nutzer aktiviert die mobile App „Avant2Go“ mit dem gewählten persönlichen Passwort. Der Nutzer muss das persönliche Passwort geheim halten und darf es nicht an andere Personen weitergeben oder übertragen.
5.3. Die grundlegenden Bedingungen für das Mitglied/den Nutzer sind:
Der Nutzer ist über 20 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins.
Ein Mitglied/Zahler, das/der ein Bürger der Republik Österreich ist, hat ein Konto/Bankkonto in der Republik Österreich und besitzt eine gültige Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners) oder ist für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrages Nutzer einer Online-Bank.
Ein Mitglied/Zahler, das/der ein Ausländer mit gültiger Aufenthalsbewilligung ist, verfügt über eine gültige Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners) oder ist für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrages Nutzer einer Online-Bank ist.
Das Mitglied/der Nutzer/Zahler befindet sich nicht in einem Privatkonkursverfahren, hat kein gesperrtes Bankkonto und hat keine ausstehenden fälligen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter Avant Car.
5.4. Um ein Profil zu erstellen, muss der Nutzer Folgendes angeben:
personenbezogene Daten: Vor- und Nachname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Staatsangehörigkeit,
Angaben zur Kreditkarte,
Ist das Mitglied/der Nutzer nicht der Zahler oder handelt es sich bei dem Zahler um einen Dritten (z. B. eine körperlich behinderte Person, deren Fahrer das Mitglied/der Nutzer ist, oder handelt es sich bei dem Zahler um ein Elternteil, den Ehepartner oder eine andere mit dem Zahler verwandte Person), muss das Mitglied alle Angaben zum Inhaber des Zahlungsmittels machen,
Zahlung des ersten Kaufs (Anmeldegebühr oder ausgewähltes Werbepaket),
· Angaben zum gültigen Führerschein: Nummer, Gültigkeitsdatum und Land der Ausstellung.
5.5. Der Nutzer/Zahler kann den ersten Kauf, d. h. die Anmeldegebühr oder das ausgewählte Paket, wie folgt bezahlen:
in der Regel durch Online-Zahlung (VISA, Mastercard oder Diners-Kreditkarte),
ausnahmsweise auf das Transaktionskonto des Anbieters:
Avant Car GmbH, Pernhartgasse 8/3/24, 9020 Klagenfurt, Bankkontonummer AT921700000106017409 bei der BKS Bank AG,
Zahlungszweckcode SUPP,
die Referenznummer erhält das Mitglied bei der Anmeldung oder in der Bestätigungs-E-Mail nach der Anmeldung.
6. SCHRITT 3: UNTERZEICHNUNG DES MITGLIEDSCHAFTSVERTRAGES UND BESTÄTIGUNG DER NUTZERIDENTITÄT
6.1. Nach erfolgreicher Registrierung des Mitglieds im System „Avant2Go“ muss das Mitglied den Mitgliedschaftsvertrag über die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ persönlich, in einer der benannten Niederlassungen des Anbieters Avant Car oder elektronisch bzw. per Fernzugriff unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages erklärt das Mitglied ausdrücklich, dass es die Vertragsunterlagen (Mitgliedschaftsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“, Preisliste, Liste der Haltepunkte und diese Registrierungsregeln) akzeptiert und mit ihnen vertraut ist. Es bestätigt ferner, dass es mit dem Inhalt der sonstigen Unterlagen (Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs), Datenschutzbestimmungen und sonstige relevante Anweisungen, Empfehlungen und Informationen des Anbieters Avant Car) vertraut ist und sie akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorliegenden Regeln und die Datenschutzbestimmungen sind in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar, die auch die Liste der Haltepunkte und die Preise für die gemeinsame Nutzung enthält.
6.2. Die Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages und die Überprüfung der Identität des Nutzers können auf folgende Weise erfolgen:
Option 1:
· Der Nutzer meldet sich in einer der Niederlassungen des Anbieters Avant Car, wo er den Mitgliedschaftsvertrag persönlich unterschreibt, einen gültigen Führerschein zur Kontrolle vorlegt und dem Anbieter Avant Car erlaubt, den Führerschein des Nutzers zu scannen.
Option 2:
· Der Nutzer erhält eine E-Mail mit Anweisungen für die digitale Fernsignatur des Mitgliedschaftsvertrages an seine E-Mail-Adresse, folgt den erhaltenen Anweisungen und unterzeichnet den Mitgliedschaftsvertrag digital.
· Der Nutzer erhält einen eingescannten und unterzeichneten Mitgliedschaftsvertrag per E-Mail.
· Der Nutzer scannt die Vorder- und Rückseite seines gültigen Führerscheins und sendet den Scan an den Anbieter Avant Car per E-Mail an support@avant2go.com.
Option 3:
· Wenn die mobile App „Avant2Go“ es zulässt, kann der Nutzer bei der Eingabe der Führerscheindaten die Option „Ich möchte mich schnell registrieren, indem ich mein Foto einreiche“ auswählen und im nächsten Schritt über die mobile App „Avant2Go“ ein Foto von der Vorder- und Rückseite seines gültigen Führerscheins sowie ein Foto von sich selbst („Selfie“) machen und in die App hochladen,
· Der Nutzer erhält eine E-Mail mit Anweisungen für die digitale Fernsignatur des Mitgliedschaftsvertrages an die angegebene E-Mail-Adresse, befolgt die erhaltenen Anweisungen und unterzeichnet den Mitgliedschaftsvertrag digital.
· Der Nutzer erhält einen eingescannten und unterzeichneten Mitgliedschaftsvertrag per E-Mail.
· Wenn die mobile App Schritt 1 dieser Option 3 nicht zulässt, muss der Nutzer einen Scan seines Führerscheins anfertigen und diesen per E-Mail an die folgende Adresse senden: support@avant2go.com.
Außerdem kann der Anbieter Avant Car nach eigenem Ermessen vom Nutzer einen Identitätsnachweis sowie einen Nachweis der Wohnanschrift (z. B. Rechnung für Strom, Wasser usw.) verlangen, der nicht älter als 1 Monat ab dem Datum der Einreichung sein darf.
7. SCHRITT 4: ABSCHLUSS DER REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“
7.1. Die Registrierung im System „Avant2Go“ wird durch die Aktivierung des Nutzers abgeschlossen.
7.2. Nach der Aktivierung des Nutzers durch den Anbieter Avant Car kann der Nutzer mit der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ beginnen.
7.3. Die mobile App „Avant2Go“ ist der Schlüssel zur gesamten gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und wird für folgende Zwecke verwendet:
Reservierung des Elektrofahrzeugs „Avant2Go“,
Abschluss des Vertrages über die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“,
Aufschließen und Zuschließen des Fahrzeugs,
Beendigung der gemeinsamen Nutzung des Elektrofahrzeugs „Avant2Go“,
Planung der Abholung und Rückgabe des Elektrofahrzeugs „Avant2Go“,
Feststellung oder Bestätigung anderer relevanter Tatsachen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen, wie sie im Mitgliedschaftsvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt sind.
8. ABLEHNUNG DER ANMELDUNG ODER REGISTRIERUNG EINES MITGLIEDS
8.1. Der Anbieter Avant Car kann die Anmeldung oder Registrierung eines Nutzers während des Registrierungsprozesses für das System „Avant2Go“ jederzeit ablehnen, auch nach der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages. Eine Ablehnungsgrund kann unter anderem sein:
Die Anmeldegebühr wurde nicht bezahlt oder das gewählte Aktionspaket nicht gekauft oder
unvollständige und/oder offensichtlich unrichtige oder unwahre Angaben oder Diskrepanz zwischen den vom Nutzer zum Zeitpunkt der Registrierung gemachten Angaben und den Angaben in den eingereichten Dokumenten; oder
Nichteinhaltung der grundlegenden Bedingungen des Mitglieds/Nutzers/Zahlers im Sinne von Punkt 5.3 der vorliegenden Regeln oder
das Mitglied/der Nutzer/Zahler weigert sich, die Autorisierung für den Geldtransfer (Sicherheitskaution) zu erteilen oder ein anderes Sicherheitsinstrument zur Verfügung zu stellen, oder
der Drittzahler versäumt es, die entsprechende Zustimmung bei der Vorlage der erforderlichen Dokumente persönlich zu unterzeichnen, oder
der Nutzer hat ausstehende Verpflichtungen gegenüber Unternehmen, die nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs mit dem Anbieter Avant Car verbunden sind oder an denen der Anbieter Avant Car beteiligt ist, oder
andere Gründe, die nach interner Prüfung des Mitglieds/Nutzers/Zahlers und nach alleinigem Ermessen des Anbieters Avant Car den Abschluss eines Vertragsverhältnisses erschweren oder unmöglich machen.
8.2. Im Falle einer Ablehnung der Registrierung des Nutzers verpflichtet sich der Anbieter Avant Car in keiner Weise gegenüber dem Nutzer, mit Ausnahme der Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung, wobei sich der Anbieter Avant Car das Recht vorbehält, die bereits geleistete Zahlung in Höhe der Verwaltungsgebühr des Anbieters Avant Car für die Bearbeitung der abgelehnten Mitgliederregistrierung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car einzubehalten, während der restliche gezahlte Betrag dem Mitglied/Zahler innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Datum der Ablehnung zurückerstattet wird.
8.3. Im Falle einer Ablehnung der Registrierung eines Nutzers im System „Avant2Go“ verpflichtet sich der Anbieter Avant Car nicht, eine Erklärung abzugeben oder den Grund für die Ablehnung der Registrierung zu nennen.
8.4. Der Anbieter Avant Car wird dem Mitglied die Bestätigung oder Ablehnung, an die vom Mitglied bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermitteln. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unrichtigkeit der E-Mail-Adresse (Fehler im Datensatz, abgelehnte E-Mails usw.).
9. GEMEINSAME NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“
9.1. Der Anbieter Avant Car ermöglicht dem Mitglied/Nutzer die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ unter den Bedingungen des Mitgliedschaftsvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen eine Vergütung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car, nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung des Nutzers im System „Avant2Go“ (Schritte 1-4).
9.2. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unmöglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge des Typs "Avant2Go" aufgrund:
der fehlgeschlagenen Registrierung oder Verweigerung der Registrierung des Nutzers im System „Avant2Go“,
der nicht funktionierenden mobilen App „Avant2Go“,
der Nichtverfügbarkeit der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ an den gewählten Haltepunkten,
der Nichtverwendbarkeit des Elektrofahrzeugs „Avant2Go“ aufgrund eines niedrigen Batteriestands, einer Beschädigung, einer Panne, eines Diebstahls oder aus anderen Gründen, die die gemeinsame Nutzung des Elektrofahrzeugs „Avant2Go“ verhindern,
einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der gemeinsamen Nutzung aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertragsunterlagen, aus anderen Gründen oder aufgrund von Ereignissen, auf die der Anbieter Avant Car keinen Einfluss hat.
10. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Anbieter Avant Car verpflichtet sich, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und anderen geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten, alle personenbezogenen Daten von Mitgliedern/Nutzern/Zahlern, die er von ihnen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag und den anderen Unterlagen erhalten hat, vertraulich und ausschließlich im Rahmen der Ermächtigung und in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den sie erhalten wurden, zu verarbeiten und zu behandeln:
die erhaltenen personenbezogenen Daten durch die Einhaltung organisatorischer, technischer und logisch-technischer Verfahren und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zur Verhinderung einer versehentlichen oder vorsätzlichen unbefugten Löschung von Daten, ihrer Änderung oder ihres Verlusts sowie einer unbefugten Verarbeitung dieser Daten zu schützen, und zwar durch: geschützte Räumlichkeiten, Ausrüstung und Systemsoftware, geschützte Anwendungssoftware, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet wird,
den Zugriff unbefugter Personen während der Übermittlung personenbezogener Daten, einschließlich der Übermittlung über Telekommunikationsmittel und -netze, zu verhindern, ein wirksames Mittel zur Sperrung, Vernichtung, Löschung oder Anonymisierung personenbezogener Daten bereitzustellen und eine nachträgliche Identifizierung zu ermöglichen, wann und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verwendet oder anderweitig verarbeitet wurden, und zwar für den Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert sind,
die Räumlichkeiten, in denen sich Träger personenbezogener Daten befinden, durch organisatorische und physische oder technische Maßnahmen zu schützen, um Unbefugten den Zugang zu personenbezogenen Daten zu verwehren, alle nach Beendigung der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung erworbenen personenbezogenen Daten unverzüglich zu vernichten oder gegebenenfalls zu anonymisieren, und zwar nach Ablauf des Zeitraums, der ihre Aufbewahrung erfordert oder rechtfertigt,
den Nutzer/das Mitglied/den Zahler, von dem die personenbezogenen Daten erhalten wurden, über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Ausübung seiner gesetzlichen Rechte in Bezug auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu informieren, wie in der Datenschutzrichtlinie dargelegt.
Der Anbieter Avant Car wird die gesammelten personenbezogenen Daten des Nutzers, der auch die Dienste eines mit dem Anbieter Avant Car verbundenen Unternehmens nutzt, an dieses verbundene Unternehmen weitergeben. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses übermittelt, in erster Linie zum Zweck der Identifizierung des Kunden und der Feststellung, ob der Nutzer alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der verbundenen Unternehmen erfüllt und alle ausstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter Avant Car beglichen hat, wobei der Anbieter Avant Car die personenbezogenen Daten nur insoweit an die verbundenen Unternehmen übermittelt, als es für diesen Zweck erforderlich ist.
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Diese Regeln treten innerhalb von 15 Tagen (um 00:00 Uhr) ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und nach der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft.
Änderungen und Ergänzungen dieser Regeln treten innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und nach der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft, wobei der Nutzer über seine Rechte im Falle einer Nichtübereinstimmung mit den Änderungen informiert wird, wobei diese Regeln zur Regelung von Verfahren dienen, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen und Ergänzungen eingeleitet wurden.
AVANT CAR GmbH
Klagenfurt, am 01. 03. 2024