Nutzungsrichtlinien für die Registrierung im System „Avant2Go“ für Nutzer - Privatpersonen

REGELN FÜR DIE REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“ FÜR NUTZER – PRIVATPERSONEN

1. DER ANBIETER DER GEMEINSAMEN NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“

Gesellschaft: Avant Car GmbH
Hauptsitz: Pernhartgasse 8/3/24, 9020 Klagenfurt, Österreich
TELEFONZENTRALE: 0800 400247 (ganzjährig täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr)
E-Mail: support@avant2go.at
Homepage: https://avant2go.at
BANKKONTO: AT921700000106017409 bei der BKS Bank AG
Registrierungsnummer: 595024k
UID-Nummer: ATU 79053248

2. VERWENDUNG UND BEDEUTUNG VON BEGRIFFEN

2.1. Personenbezogene Begriffe in diesen Registrierungsregeln (die Regeln) werden in der maskulinen grammatikalischen Form angegeben und gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.

2.2. Im Rahmen dieser Regeln haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:

3. VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“

3.1. Der Nutzer darf die Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ nach erfolgreicher Registrierung im System „Avant2Go“ nutzen. Der Registrierungsprozess für das System „Avant2Go“ umfasst die folgenden Schritte, die nachfolgend näher erläutert werden:

3.2. Der Anbieter Avant Car empfehlt dem Mitglied/Nutzer, vor der Anmeldung im System „Avant2Go“ die Verfügbarkeit des Dienstes der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ in seinem Wohnort zu prüfen, indem er die Liste der Haltepunkte abfragt, die in der mobilen App „Avant2Go“ und auf der Website https://avant2go.si veröffentlicht ist.

3.3. Der Nutzer kann sich auch dem System „Avant2Go“ anschließen und Guthaben über einen autorisierten Vertragspartner oder Vertreter des Anbieters Avant Car erwerben. In diesem Fall muss der Nutzer den Registrierungsanweisungen auf der Website des Anbieters folgen, die Registrierungsgebühr bezahlen und ein Guthaben für Fahrten mit den Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ erwerben, den Mitgliedschaftsvertrag mit dem Anbieter Avant Car unterzeichnen bzw. abschließen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ sowie diese Registrierungsregeln akzeptieren. Unabhängig von der Art der Mitgliedschaft erfolgt die Nutzung der „Avant2Go“-Dienstleistungen über die mobile App „Avant2Go“, die der Nutzer vor der Nutzung der Dienste aktivieren muss (wie in Schritt 4 der vorliegenden Regeln beschrieben). Bestehende Nutzer können Guthaben über einen Vertreter erwerben. Der Vertreter kann dem Nutzer im Namen und im Auftrag des Anbieters Avant Car für jeden über die Website des Vertreters getätigten Erwerb einer Anmeldung oder eines Guthabens für das Fahren von „Avant2Go“-Elektrofahrzeugen eine Rechnung ausstellen. In diesem Fall erfolgt, die Abrechnung und Bezahlung gemäß den Bedingungen des Vertreters. Im Falle eines Zweifels darüber, ob die Rechnung von einem Vertreter ausgestellt wurde, kann der Nutzer den Anbieter Avant Car per E-Mail kontaktieren: support@avant2go.at.

4. SCHRITT 1: HERUNTERLADEN DER MOBILEN APP „Avant2Go“

4.1. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regeln läuft die mobile App „Avant2Go“ auf iOS (Version mindestens 15.0) und Android (Version mindestens 9.0) und wird mit neuen Versionen aktualisiert, was gleichzeitig eine Erhöhung der Mindestanforderungen an die Software des Betriebssystems zur Folge hat. Das Smartphone, auf dem die App installiert ist, die entsprechende Betriebsumgebung, in der die App läuft, und eine funktionierende Internetverbindung (LTE/4G empfohlen) sind vom Mitglied/Nutzer bereitzustellen.

4.2. Die App ist frei verfügbar und kann im „Apple Store“ und in „Google Play“ heruntergeladen werden.

4.3. Standardmäßig lädt der Nutzer die App kostenlos auf sein Mobiltelefon mit dem entsprechenden Betriebssystem aus dem „Apple Store“ oder aus „Google Play“ herunter. Der Anbieter Avant Car überlässt dem Nutzer die mobile App „Avant2Go“ zur Nutzung ohne zusätzliche Entschädigung oder Gebühr, wobei die Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Nutzung der App die alleinigen Kosten des Nutzers gemäß der Preisliste seines Mobilfunkbetreibers sind.



5. SCHRITT 2: ANMELDUNG IM SYSTEM „Avant2Go“

5.1. Ein Mitglied, das sich im System „Avant2Go“ anmelden möchte, muss ein Konto erstellen und sich persönlich im System „Avant2Go“ anmelden.

5.2. Bei der Anmeldung im System „Avant2Go“ gibt der Nutzer die in Punkt 5.4 dieser Regeln genannten personenbezogenen Daten ein und wählt selbstständig ein persönliches Passwort oder einen Authentifizierungscode, der aus einer Zeichenfolge von mindestens acht (8) Zeichen (Zahlen und Buchstaben, außer postalveolaren Frikativen) bestehen muss. Das gewählte Passwort ist verschlüsselt und nur für den Nutzer sichtbar; der Anbieter Avant Car hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu diesem Passwort. Der Nutzer aktiviert die mobile App „Avant2Go“ mit dem gewählten persönlichen Passwort. Der Nutzer muss das persönliche Passwort geheim halten und darf es nicht an andere Personen weitergeben oder übertragen.

5.3. Die grundlegenden Bedingungen für das Mitglied/den Nutzer sind:

5.4. Um ein Profil zu erstellen, muss der Nutzer Folgendes angeben:

5.5. Der Nutzer/Zahler kann den ersten Kauf, d. h. die Anmeldegebühr oder das ausgewählte Paket, wie folgt bezahlen:

6. SCHRITT 3: UNTERZEICHNUNG DES MITGLIEDSCHAFTSVERTRAGES UND BESTÄTIGUNG DER NUTZERIDENTITÄT

6.1. Nach erfolgreicher Registrierung des Mitglieds im System „Avant2Go“ muss das Mitglied den Mitgliedschaftsvertrag über die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ persönlich, in einer der benannten Niederlassungen des Anbieters Avant Car oder elektronisch bzw. per Fernzugriff unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages erklärt das Mitglied ausdrücklich, dass es die Vertragsunterlagen (Mitgliedschaftsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“, Preisliste, Liste der Haltepunkte und diese Registrierungsregeln) akzeptiert und mit ihnen vertraut ist. Es bestätigt ferner, dass es mit dem Inhalt der sonstigen Unterlagen (Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs), Datenschutzbestimmungen und sonstige relevante Anweisungen, Empfehlungen und Informationen des Anbieters Avant Car) vertraut ist und sie akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorliegenden Regeln und die Datenschutzbestimmungen sind in der mobilen App „Avant2Go“ verfügbar, die auch die Liste der Haltepunkte und die Preise für die gemeinsame Nutzung enthält.

6.2. Die Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages und die Überprüfung der Identität des Nutzers können auf folgende Weise erfolgen:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Außerdem kann der Anbieter Avant Car nach eigenem Ermessen vom Nutzer einen Identitätsnachweis sowie einen Nachweis der Wohnanschrift (z. B. Rechnung für Strom, Wasser usw.) verlangen, der nicht älter als 1 Monat ab dem Datum der Einreichung sein darf.

7. SCHRITT 4: ABSCHLUSS DER REGISTRIERUNG IM SYSTEM „Avant2Go“

7.1. Die Registrierung im System „Avant2Go“ wird durch die Aktivierung des Nutzers abgeschlossen.

7.2. Nach der Aktivierung des Nutzers durch den Anbieter Avant Car kann der Nutzer mit der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ beginnen.

7.3. Die mobile App „Avant2Go“ ist der Schlüssel zur gesamten gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ und wird für folgende Zwecke verwendet:

8. ABLEHNUNG DER ANMELDUNG ODER REGISTRIERUNG EINES MITGLIEDS

8.1. Der Anbieter Avant Car kann die Anmeldung oder Registrierung eines Nutzers während des Registrierungsprozesses für das System „Avant2Go“ jederzeit ablehnen, auch nach der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages. Eine Ablehnungsgrund kann unter anderem sein:

8.2. Im Falle einer Ablehnung der Registrierung des Nutzers verpflichtet sich der Anbieter Avant Car in keiner Weise gegenüber dem Nutzer, mit Ausnahme der Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung, wobei sich der Anbieter Avant Car das Recht vorbehält, die bereits geleistete Zahlung in Höhe der Verwaltungsgebühr des Anbieters Avant Car für die Bearbeitung der abgelehnten Mitgliederregistrierung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car einzubehalten, während der restliche gezahlte Betrag dem Mitglied/Zahler innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Datum der Ablehnung zurückerstattet wird.

8.3. Im Falle einer Ablehnung der Registrierung eines Nutzers im System „Avant2Go“ verpflichtet sich der Anbieter Avant Car nicht, eine Erklärung abzugeben oder den Grund für die Ablehnung der Registrierung zu nennen.

8.4. Der Anbieter Avant Car wird dem Mitglied die Bestätigung oder Ablehnung, an die vom Mitglied bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermitteln. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unrichtigkeit der E-Mail-Adresse (Fehler im Datensatz, abgelehnte E-Mails usw.).

9. GEMEINSAME NUTZUNG DER ELEKTROFAHRZEUGE „Avant2Go“

9.1. Der Anbieter Avant Car ermöglicht dem Mitglied/Nutzer die gemeinsame Nutzung der Elektrofahrzeuge „Avant2Go“ unter den Bedingungen des Mitgliedschaftsvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen eine Vergütung gemäß der Preisliste des Anbieters Avant Car, nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung des Nutzers im System „Avant2Go“ (Schritte 1-4).

9.2. Der Anbieter Avant Car haftet in keinem Fall für die Unmöglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Elektrofahrzeuge des Typs "Avant2Go" aufgrund:

10. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Der Anbieter Avant Car verpflichtet sich, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und anderen geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten, alle personenbezogenen Daten von Mitgliedern/Nutzern/Zahlern, die er von ihnen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag und den anderen Unterlagen erhalten hat, vertraulich und ausschließlich im Rahmen der Ermächtigung und in Übereinstimmung mit dem Zweck, für den sie erhalten wurden, zu verarbeiten und zu behandeln:

Der Anbieter Avant Car wird die gesammelten personenbezogenen Daten des Nutzers, der auch die Dienste eines mit dem Anbieter Avant Car verbundenen Unternehmens nutzt, an dieses verbundene Unternehmen weitergeben. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses übermittelt, in erster Linie zum Zweck der Identifizierung des Kunden und der Feststellung, ob der Nutzer alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der verbundenen Unternehmen erfüllt und alle ausstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter Avant Car beglichen hat, wobei der Anbieter Avant Car die personenbezogenen Daten nur insoweit an die verbundenen Unternehmen übermittelt, als es für diesen Zweck erforderlich ist.

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Diese Regeln treten innerhalb von 15 Tagen (um 00:00 Uhr) ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.si und nach der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft.

Änderungen und Ergänzungen dieser Regeln treten innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und nach der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft, wobei der Nutzer über seine Rechte im Falle einer Nichtübereinstimmung mit den Änderungen informiert wird, wobei diese Regeln zur Regelung von Verfahren dienen, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen und Ergänzungen eingeleitet wurden.

AVANT CAR GmbH
Klagenfurt, am 12.12.2023