NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN „GO Rent“ DIENST
1. Einführende Bestimmungen
Diese Nutzungsbedingungen für den Dienst „GO Rent“ (im Folgenden „Bedingungen“) gelten für die Nutzung des Dienstes „GO Rent“ und die auf dieser Grundlage abgeschlossenen Verträge zwischen dem Anbieter des Dienstes „GO Rent“ AVANT CAR GmbH, Gasometergasse 4A, 9020 Klagenfurt (im Folgenden Avant Car) und dem Nutzer dieses Dienstes. Für die Nutzung des Dienstes „GO Rent“ gelten unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Regeln die Bestimmungen der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen”) und der übrigen jeweils geltenden „Avant2Go”-Vertragsunterlagen, die dem Nutzer jederzeit über die Web-Page www.avant2go.at zugänglich sind.
2. Bedeutung und Verwendung von Begriffen
Für die Zwecke dieser Regeln gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffe sowie zusätzlich die folgenden Begriffe:
• „GO Rent“ ist ein Service zur Vorausbuchung von Fahrzeugen für Tages- und Langzeitmieten im Rahmen des „Avant2Go“-Systems, der den Nutzern zu den in den Vertragsunterlagen festgelegten Bedingungen zur Verfügung steht und für den, sofern in diesen Regeln nicht anders angegeben, alle Regeln und Verpflichtungen gelten, die für die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen „Avant2Go“ gelten.
• Eine „GO Rent“-Station ist ein Ort, an dem die Anmietung beginnen und das Fahrzeug im Rahmen des „GO Rent“-Dienstes zurückgegeben werden kann. Eine Liste der „GO Rent“-Stationen ist in der mobilen Anwendung „Avant2Go“ unter der Registerkarte „Rent“ einsehbar.
• Der „GO Rent“-Vertrag ist ein Vertrag, den der Nutzer auf der Grundlage des Mitgliedschaftsvertrags mit dem Anbieter Avant Car zum Zeitpunkt der Zahlung der Fahrzeugmiete im Rahmen des Dienstes „GO Rent“ digital abschließt.
3. Verfahren zur Reservierung, zum Start und zur Beendigung der Anmietung eines Fahrzeugs „GO Rent“
3.1. Der Service „Go Rent“ ist an den Haltestellen „GO Rent“ verfügbar, die in der mobilen App „Avant2Go“ unter der Registerkarte „Rent“ angezeigt werden, und wird mit bestimmten Modellen von Elektrofahrzeugen „Avant2Go“ sowie zusätzlichen Fahrzeugen durchgeführt, wie jeweils in der mobilen App „Avant2Go“ im Rahmen des Fahrzeugreservierungsvorgangs angezeigt. Das Verfahren zur Reservierung von „GO Rent“-Fahrzeugen (Reservierungsverfahren), das Bestandteil der sonstigen „Avant2Go“-Unterlagen ist, ist auf der Website https://avant2go.at verfügbar.
3.2. Der Nutzer reserviert das Fahrzeug, indem er längstens 90 Tage und spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Beginn der Fahrzeuganmietung über die Schaltfläche „GO Rent“ in der mobilen Anwendung „Avant2Go“ die folgenden Mietparameter auswählt: den Ort, an dem er das Fahrzeug mieten möchte, den Ort, an dem er das Fahrzeug zurückgeben möchte, das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübernahme sowie das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugrückgabe. Nach Eingabe der oben genannten Parameter wählt der Nutzer das Feld „Suchen“ aus, um zwischen den verfügbaren Fahrzeugen zu wählen und das gewünschte Fahrzeug auszuwählen. Nach der Auswahl des gewünschten Fahrzeugs wird dem Nutzer über die APP der Gesamtpreis für die ausgewählte Fahrzeuganmietung angezeigt, er wählt die Zahlungsmethode aus und führt die Zahlung für die Fahrzeugreservierung durch, indem er auf das Feld „Reservierung und Zahlung“ klickt. Die Zahlung der Reservierung ist mit Mitteln aus der „Avant2Go“-Geldbörse in der APP oder mit einer gültigen Kreditkarte (Visa, Mastercard) möglich. Wenn die Zahlung erfolgreich ist, erhält der Nutzer in der mobilen Anwendung „Avant2Go“ eine Reservierungsbestätigung, womit der Reservierungsvorgang erfolgreich abgeschlossen ist und zwischen dem Anbieter Avant Car und dem Nutzer ein „GO Rent“-Vertrag über die tägliche Fernvermietung eines Fahrzeugs geschlossen wird. Der Nutzer kann ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten, indem er die Reservierung in der App spätestens 24 Stunden vor dem ausgewählten Mietbeginn storniert. Später kann er nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, er kann oder darf das Fahrzeug aus berechtigten Gründen (Unmöglichkeit der Nutzung des Fahrzeugs aus offensichtlichen und nachweisbaren Gründen, die nicht vom Nutzer zu vertreten sind) das Fahrzeug nicht nutzen, wobei alle Regeln und Verpflichtungen aus Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zu berücksichtigen sind.
3.3. Zur ausgewählten Abholzeit erhält der Nutzer in der mobilen App „Avant2Go” die Möglichkeit, durch Klicken auf die Schaltfläche „Entsperren” die Fahrzeugreservierung zu aktivieren und durch Klicken auf das Feld „Miete beginnen” das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu mieten. Der Nutzer überprüft dann das Äußere des Fahrzeugs, bestimmt den Sauberkeitsgrad und entsperrt das Fahrzeug durch Auswahl des Feldes „Entsperren“. Das Fahrzeug ist entsperrt, wenn in der App der Status „Fahrzeug entsperrt“ angezeigt wird und der Nutzer die Fahrzeugtüren öffnen kann.
3.4. Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht innerhalb von zwei (2) Stunden nach der ausgewählten Mietbeginnzeit abholt, kann der Anbieter Avant Car ihm gemäß der Preisliste die Kosten für die Belegung des Parkplatzes für das Fahrzeug in Rechnung stellen. Der Nutzer darf auch während der Mietdauer keine Fahrzeuge an den Haltestellen „Avant2Go“ / Haltestellen „GO Rent“ abstellen oder parken.
3.5. Zur vereinbarten Rückgabezeit ist der Nutzer verpflichtet, das Fahrzeug an den bei der Buchung ausgewählten Standort zurückzubringen, es durch Auswahl des Feldes „Fahrzeug abschließen” abzuschließen, das Feld „Miete beenden” auszuwählen, in der APP die Sauberkeit des Innen- und Außenbereichs des Fahrzeugs zu bewerten, alle erforderlichen Felder zu bestätigen (geschlossene Türen, ausgeschaltete Lichter, Kabel im Inneren des Fahrzeugs, obligatorische Ausrüstung usw.) und nach Durchführung der oben genannten Schritte das Feld „Bestätigen und Mietdauer beenden“ auszuwählen. In Bezug auf die Beendigung der Anmietung gelten sinngemäß alle in Punkt 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln und Verpflichtungen.
4. Bezahlung der Dienstleistung „GO Rent“
4.1. Die Bezahlung der Entgelte für die Nutzung der Dienstleistung „GO Rent“ erfolgt gemäß Punkt 3.2 unter Berücksichtigung der für die Dienstleistung „GO Rent“ geltenden Preise gemäß Preisliste.
4.2. Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht an den Rückgabeort zurückbringt, den er bei der Fahrzeugreservierung ausgewählt hat, werden ihm die Kosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Für eine Überschreitung der Mietdauer muss der Nutzer die Genehmigung des Anbieters Avant Car einholen. Wenn der Nutzer für die Überschreitung der Mietdauer die Genehmigung des Anbieters Avant Car erhält, werden dem Nutzer, sobald er die ursprünglich gewählte Mietdauer überschreitet, automatisch weitere 24 Stunden Fahrzeugmiete berechnet. Die Miete verlängert sich auf diese Weise automatisch bis zum Zeitpunkt der gültigen Rückgabe des Fahrzeugs. Wenn der Nutzer für die Überschreitung der Mietdauer keine Genehmigung beantragt oder keine Genehmigung von Avant Car erhält, werden dem Nutzer zusätzlich zu den zusätzlichen 24 Stunden der Fahrzeugmiete für jeden weiteren Tag der Miete bis zur Rückgabe auch die gemäß Preisliste vorgesehenen täglichen Kosten für die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt.
5. Versicherung und Nutzung von Fahrzeugen im Ausland
5.1. Sofern in diesem Punkt nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes und des Schadens alle Bestimmungen des Punktes 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.2. Der Nutzer darf das Fahrzeug im Rahmen der Dienstleistung „GO Rent“ in der Republik Österreich und in bestimmten Ländern außerhalb der EU nutzen bzw. fahren, und zwar: Schweiz, Liechtenstein, Vatikan, San Marino, Monaco, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Mazedonien sowie in den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme der folgenden Länder: Schweden, Finnland und Griechenland. Die Versicherung für Fahrten ins Ausland in die genannten Länder ist im Mietpreis enthalten.
5.3. Für Anmietungen im Rahmen des „GO Rent“-Dienstes kann kein Paket zur Reduzierung der Schadenshaftung erworben werden, sofern in der Preisliste nichts anderes angegeben ist.
6. Kilometerstand
Die Fahrzeuge haben eine tägliche Kilometerbegrenzung mit einer Zusatzgebühr bei Überschreitung gemäß Preisliste.
7. Kraftstoff
Der Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Der Nutzer übernimmt das Fahrzeug mit vollem Tank und gibt es auch so zurück. Andernfalls berechnet ihm der Anbieter Avant Car den fehlenden Kraftstoff sowie die Manipulationskosten für das Tanken gemäß der Preisliste.
8. Nutzung des Dienstes
8.1. Während der Zeit vom Beginn der Fahrzeuganmietung im Rahmen des Dienstes „GO Rent“ bis zum Ende der Anmietung kann der Nutzer den Mitbenutzungsdienst nicht in Anspruch (keine zusätzliche Anmietung) nehmen und umgekehrt.
8.2. Der Anbieter Avant Car kann aus berechtigten Gründen dem Nutzer kein Fahrzeug aushändigen (technische Gründe, andere Gründe außerhalb der Kontrolle des Anbieters Avant Car, andere berechtigte Gründe). In diesem Fall wird der Anbieter Avant Car im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür sorgen, dass dem Nutzer ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, und dem Nutzer im Falle eines niedrigeren Mietpreises für das verfügbare Fahrzeug die Differenz zurückerstatten. Wenn der Anbieter Avant Car dem Nutzer kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen kann, erstattet er dem Nutzer den gesamten gezahlten Betrag. In den genannten Fällen haftet der Anbieter Avant Car dem Nutzer nicht für eventuelle Schäden, die dem Nutzer aufgrund der Unmöglichkeit der Anmietung eines Fahrzeugs entstehen könnten, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters Avant Car beruhen.
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Diese Regeln treten am Tag (um 00:00 Uhr) ihrer Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft.
Änderungen und Ergänzungen dieser Regeln treten innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Anbieters Avant Car https://avant2go.at und der Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail in Kraft. Der Nutzer wird in der Benachrichtigung über sein Recht informiert, den Änderungen zu widersprechen. Für Verfahren, die vor Inkrafttreten der Änderungen und Ergänzungen begonnen wurden, gelten diese Regeln weiter.